Julia Wegat

"Ist das Kunst oder gehört das verboten?"



Verfassungsbeschwerde, 21.7.2016


Gegen das Urteil 104C 1142/15 des Landesgerichtes Halle (Saale) vom Juni 2016 und das hiermit vollstreckbare Verbot des Bildes „Rapunzel 4“ lege ich Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Artikel 5 III GG, Kunstfreiheit und Artikel 12 I 1 GG, Berufsfreiheit, ein.



Im Jahre 2005 habe ich mit der Arbeit an einem Bilderzyklus begonnen, der die Märchen der Gebrüder Grimm zum Inhalt hat.
Zuerst entstanden Bilder, die sich thematisch mit „Hänsel und Gretel“ und „Rotkäppchen“ und „Dornröschen“ befassten. Ich habe hier unter anderem Aspekte verarbeitet, die Angst und Schrecken der als unschuldig (unbekleidet) dargestellten Kinder zeigen, Momente von Schmerz, Schock und Agonie, die ich sehr deutlich in diesen Märchen abgebildet sehe: Hier werden Kinder ausgesetzt, vertrieben, getäuscht, gefangen genommen, gefoltert, mit dem Tode bedroht, in einen totenähnlichen Schlaf versetzt, sie sind Zeugen, wie Angehörige „gefressen“ werden.  

Der Zyklus enthält parallel dazu die Abbildung von Momenten von Sieg und Triumph sowie Überwindung des Grauens, die auch unzweideutig Inhaltsbestandteil der Märchen sind.  

Ich war und bin der Meinung, dass die Inhalte dieser Märchen allgemein bekannt sind und keiner expliziten Erläuterung bedürfen; daher auch der Titel „Volksmärchen“ für diese Art von Literatur. Selbst durch die Versüßlichung aktueller Deutungen dieser Volksmärchen durch Walt Disney und Co und selbst aus heutiger Sicht bleibt ihr Grundgehalt doch eine deutliche Warnung und drastische Abbildung von Grauen.


Insofern kann ich nicht verstehen, wieso ein Gericht davon ausgeht, dass der Titel „Märchenbilder“ für eine Ausstellung, ebenso wie für einen Gemäldezyklus, missverständlich sein kann.


Im Jahre 2010 habe ich den Zyklus („Märchenbilder“) erneut aufgegriffen und ihm vier weitere Arbeiten angehängt. Im Gegensatz zu den Kindern der ersten Märchenbilder, deren Darstellung samt und sonders frei erfunden war, stellen diese Arbeiten drei mir bekannte Mädchen im Adoleszensalter dar (eine, meine eigene Tochter, wurde zweimal abgebildet). Für die Abbildung der beiden anderen Jugendlichen hatte ich die Genehmigung der Eltern und der Abgebildeten erhalten.  Die Bilder behandeln, wie der Titel unzweideutig aussagt, das Märchen „Rapunzel“. Auch hier dürfte die inhaltliche Thematik weitreichend bekannt sein: Ein junges Mädchen wird in einem Turm eingesperrt und kann sich dort nur befreien, nachdem sie ihr über die Jahre gewachsenes Haar durch ein Fenster hinablässt und an diesem Zopf ein Prinz hinaufgelangt, um sie zu retten.  

Meine „Rapunzel“-Mädchen haben durchweg kurzes Haar und alle einen gebrochenen Arm. Hier kann man nun mit vielerlei Deutungen spielen, die alle die Adoleszenz meinen: die Versuche, sich selbst zu retten, aus dem Turm?, alleine, ohne Hilfe?, dabei verletzt werden? Einsamkeit? Uvm.

Wie man dabei auf die Deutung „Kindesmissbrauch“ kommen kann, ist mir unverständlich, zumal man auch hier davon ausgehen kann, dass der Inhalt des Märchens allgemein bekannt ist (Volksmädchen).  

Im Jahre 2013 kam der gesamte Zyklus in Halle / Saale zur Ausstellung.  

In dieser Ausstellung waren die Bilder in drei getrennten Räumlichkeiten zu sehen:

Die „Rapunzel“ Arbeiten waren, da sie sich sowohl zeitlich, als auch optisch und inhaltlich von den anderen absetzen, deutlich getrennt gehängt.  

Die Arbeiten mit den Titeln „Dornröschen“ und „Rotkäppchen“, die gemäß der Märchengehalte Darstellungen von totenähnlichen Kindern zeigen, waren in einem getrennten, abgeschlossenen Raum untergebracht.

Die Arbeiten „Hänsel und Gretel“ und „Schneeweißchen und Rosenrot“ hingen in einem offenen dritten Raum.


In einem Presseartikel im Internet wurden nun die Bilder mit dem Thema "Kindesmissbrauch" in Verbindung gebracht und das Bild „Rapunzel 4“ dort abgebildet. Der Artikel war noch lange Zeit nach Ende der tatsächlichen Ausstellung im Internet zu sehen.

Die Eltern der dort gemalten, inzwischen volljährigen Person haben sich dagegen verwehrt, und das Bild wurde aus dem Artikel entfernt.

Diese Eltern traten nun an mich heran und verlangten, dass das Bild aus dem Zyklus entfernt werde. Dagegen habe ich mich verwehrt, da sowohl den Eltern als auch der gemalten Person der Inhalt der Darstellung und der Kontext bekannt war, in dem das Bild zu sehen sein würde. Die abgebildete Person wird dort weder namentlich genannt, noch lässt die Abbildung weitere Rückschlüsse auf ihre Identität zu.

Die Eltern drohten mir damit, sollte ich das Bild weiterhin öffentlich zeigen, würden sie es verbieten lassen.  

Hierin wurden sie von den Gerichten in Halle /Saale unterstützt.  

Das Bild ist seitdem von zwei deutschen Gerichten verboten worden. Das Landgericht Halle/Saale erlaubt sogar ein Zurückziehen der einmal erteilten Abbildungsgenehmigung zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen und damit jederzeit und völlig willkürlich ein Verbot der künstlerischen Abbildung bzw. Darstellung.


Was heißt dies also konkret?  

Als Künstler muss man alle Deutungsarten/Deutungsmöglichkeiten vorhersehen, der Künstler ist in vollem Umfang dafür verantwortlich: Es können also jegliche Arbeiten verboten werden, weil ein Dritter denken könnte, dieses Bild behandle vielleicht das Thema Missbrauch, Mord, Krieg, Ausländerfeindlichkeit…etc pp.
Eine solche Praxis würde im Namen des "Schutzes der Persönlichkeitsrechte" dem Verbot jeglicher Kunstwerke Tür und Tor öffnen, und zwar könnte alle, nicht nur meine, Kunst wahllos verboten werden.  

Bei jedem anderen Prozess dieser Art muss man dem „Täter“, also dem Verletzer dieser Persönlichkeitsrechte, nachweisen können, dass hier eine bewusste oder gewollte Verletzung vorlag - und bei Kunst soll das nun einfach so möglich sein? Weil irgendein Dritter, Vierter, Fünfter, wer weiß wann, in Monaten, Jahren, Jahrzehnten sich eine bestimmte Deutung erlaubt?  

In letzter Konsequenz erfordert dies vielleicht ein komplettes Überarbeiten der (neueren?) Kunstgeschichte, und zudem wäre einem (nicht gewollten) Denunziantentum hiermit Tür und Tor geöffnet.

Freiheit der Kunst?

Und: Für figurativ arbeitenden Künstler, wie mich, kommt dies einem Berufsverbot gleich.


Bei dem Urteil des Landesgerichtes handelt es sich keinesfalls um eine Einzelfallentscheidung, sondern um eine Entscheidung von weiterreichendem Ausmaß:

In meinen Arbeiten greife ich oft Inhalte auf, die sich in Grenzsituationen und Randbereichen unserer Gesellschaft ereignen und analysiere diese.  

Hierfür wurde ich bereits mehrfach, auch staatlicherseits ausgezeichnet und belobigt.  

Nun wird  andererseits die Genehmigung erteilt, diese Bilder, die sich auch mit solch einer Situation befassen, wahllos und willkürlich zu verbieten; das kommt mir absurd vor.

Ich denke hierbei an die von mir erstellten Zyklen wie männerraum-frauenraum, der Personen abbildet, die sich im Strafvollzug befinden / befanden. Man kann darauf warten, dass mit dem Gültigwerden dieser Regelung auch hier Genehmigungen der Abbildung beliebig zurückgezogen werden.

Der Bilderzyklus fremde heimat, ebenfalls aus 2005, hat Jugendliche mit Migrationshintergrund zum Inhalt und befasst sich mit Themen wie Heimatlosigkeit, Kriminalität und Drogenmissbrauch. Da diese Bilder weitestgehend verkauft sind, wird ein Verbot hier doppelt interessant: Wie sollen die Eigentümer der Bilder entschädigt werden, und wer muss eine Entschädigung vornehmen, sollten diese Bilder nun auch durch ein späteres Zurückziehen der Abbildungsgenehmigung verboten werden.


Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, Demokratie will geschützt, bewahrt und erarbeitet werden. Ebenso die Freiheit der Kunst.

Denn: Eine freie Kunst ist ein Garant von, ein Wächter für Demokratie.  

Kunst zu verbieten ist stets der erste Schritt in eine Diktatur. Deutschland hat einen beispielhaft liberalen Umgang mit Kunst aus den Erfahrungen des dritten Reiches im Grundgesetz verankert.  

Wenn eine solche Regelung vom Verfassungsgericht bestätigt wird, wird das einen Teil der Welt, wie wir sie aus den Erfahrungen unserer Eltern/Großeltern überliefert bekommen haben, grundlegend verändern.